Weiterbildung Mietenbuchhaltung

Die Nachfrage an Fachkräften für die Bearbeitung der verschiedenen buchhalterischen Prozesse im Immobilienbereich nimmt stark zu. Der Bedarf an qualifizierten Personal, das eine gezielte Expertise mitbringt, ist hoch. Mit einem anerkannten Abschluss als Fachkraft für Mietenbuchhaltung sind Sie spezialisiert auf die Buchführung von Mieten, Zahlungsaus- und -eingängen von Handwerkerrechnungen, Versicherungsbeiträgen und Umlagerechnungen.

In der 3-monatigen Weiterbildung Mietenbuchhaltung erwerben Sie praxisorientiert die erforderlichen Zusatzkenntnisse für einen Job im Immobilienbereich.

Gut zu wissen: Die Kosten für die Weiterbildung können mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu 100% übernommen werden.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder
  • Mindestens 3-jährige Berufspraxis im kaufmännisch-verwaltenden Bereich
  • Gute mathematische Fähigkeiten
  • Mindestens Sprachniveau Deutsch B1 (nach dem gemeinsamen
    Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
  • Dauer: 3 Monate (520 Unterrichtsstunden)
  • Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 -15:30 Uhr
  • Die Zeiten können den Ausbildungserfordernissen angepasst werden.

Abschluss

Zertifizierte Fachkraft für Mietenbuchhaltung

Kaufmännische Aufgaben

  • Wiederholung der Grundlagen zur Buchführung
  • Buchführung einer Wohnungseigentumsverwaltung (kurz: WEG-Verwaltung)

Rechtliche Aufgaben

  • rechtliche Grundlagen der Wohnungseigentumsverwaltung
  • Besondere rechtliche Prozesse

Verwaltungssoftware

  • Einführung in die Software
  • Festigung der Kenntnisse durch Fallbeispiele

Berufsbild

Als Fachkraft für Mietenbuchhaltung sind Sie spezialisiert auf die Buchführung von Mieten, Zahlungsaus- und -eingängen von Handwerkerrechnungen, Versicherungsbeiträgen und Umlagerechnungen.

Gehalt

In Deutschland verdienen Mietenbuchhalter*innen zwischen 33.200 € und 49.000 € Jahresgehalt brutto. Der Durchschnitt liegt derzeit bei 39.800 Euro.

Kursgebühr

100% Förderung: Die Kursgebühr kann mit einem Bildungsgutschein von Leistungsträgern wie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollständig übernommen werden. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.

Fördermöglichkeiten

 

Folgende Leistungen können ebenfalls z.B. durch die Arbeitsagentur oder dem Jobcenter übernommen werden:

  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Kinderbetreuung